Willkommen auf der Homepage der Kirmesmädchen- und burschen Landershausen
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Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz |
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Wer nocht keine 18 Jahre alt ist und trotzdem länger auf der Kirmesveranstaltung bleiben möchte wie 24 Uhr, muss sich das Dokument zur Erziehungsbeauftragung herunterladen.
Hier könnt ihr euch die Erziehungsbeauftragung herunterladen!
Für alle Besucher unser Kirmes gilt es, den Personalausweis dabeizuhaben!
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